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Unsere AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen)
Geltungsbereich
1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bestimmungen als angenommen.
2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Auftragnehmer sie schriftlich bestätigt.
Angebot und Vertragsabschluß
1. Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich der Auftragnehmer 10 Kalendertage gebunden. Die in einem solchen Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, daß die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.
2. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
3. Die verschiedenen Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
4. Die Angestellten des Auftragnehmers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
Preise
1. Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Auftragnehmer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 10 Tage ab deren Datum gebunden.
2. Die Preise verstehen sich - falls nicht anders vereinbart - exklusive Umsatzsteuer und ab Lager des Auftragnehmers. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Diese Nebenkosten hat der Auftraggeber zu tragen.
3. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Ebenso werden nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers dem Auftraggeber berechnet.
Liefer- und Leistungsfrist
1. Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
2. Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Auftragnehmer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere der Ausfall der EDV-Anlagen oder Drucker, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Einbruch, Diebstahl, auch wenn diese bei Lieferanten des Auftragnehmers oder deren Unterlieferanten auftreten - hat der Auftragnehmer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Auftragnehmer, die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
3. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Auftragnehmer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Auftraggeber hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten.
4. Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
Gefahrenübergang
1. Die Gefahr, für dem Büro überlassene Vorlagen, das sind insbesondere Originale, Skripte, Magnetaufzeichnungen, Disketten, CDs, aber auch deren Kopien, und ähnliches, bleibt beim Auftraggeber. Es wird darauf hingewiesen, daß nur Kopien als Vorlagen beim Auftragnehmer abgegeben werden sollen. Der Auftragnehmer haftet nicht für abhanden gekommene Vorlagen.
2. Die Gefahr der erstellten Ware geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Büro des Auftragnehmers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Auftragnehmers unmöglich wird bzw. sich der Versand verzögert, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
Gewährleistung
1. Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Waren oder Leistungen sowie zur Korrektur übersandten oder übergebenen Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen.
2. Der Auftraggeber muß dem Auftragnehmer Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes, schriftlich mitteilen.
3. Der Auftragnehmer kann keine Gewähr dafür übernehmen, daß seine Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, da aufgrund der besonderen Komplexität im Bereich des Transports und der Verarbeitung von Daten keine hunderprozentige Sicherheit gewährleistet werden kann.
4. Für Ausfälle von EDV-Anlagen und Leitungen, insbesondere Internet-Anlagen und -Leitungen, wird keine Haftung übernommen. Somit können in solchen Fällen keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.
Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
Zahlung
1. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen des Auftragnehmers 7 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
2. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in der Höhe von 1% pro Monat zu berechnen.
Eigentum, Urheberrecht
1. Die vom Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Vorabdrucke, Disketten, CDs, Festplattenspeicherungen, bleiben Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht ausgeliefert.
2. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Daten des Auftraggebers oder Dritter, die ihm diese zur Bearbeitung, zur Aufbewahrung oder zum Transport übergibt, auf deren Inhalt oder logischen Gehalt zu überprüfen. Erleidet der Auftragnehmer dadurch einen Schaden oder Mehraufwand, so haftet der Auftraggeber.
3. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
4. Der Auftragnehmer kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen.
Datenschutz
1. Im Sinne des Datenschutzgesetzes sind wir berechtigt, die im Zusammenhang mit einer Geschäftsbeziehung enthaltenen Daten über den Käufer zu verarbeiten und zu speichern.
Reparatur
1. Wird bei einer Reparatur (auch im Garantiefall) kein Fehler festgestellt, behält sich der Auftragnehmer das Recht für die Berechnung einer Testpauschale von € 50,-- (exkl. Ust) und Versandkosten vor. Weiterhin behält er sich vor, die Kostenpauschalen der Lieferanten an den Auftraggeber weiterzuleiten.
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